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Nutzung der Vereinshütten: Corona 2G-Plus-Regel

29.11.2021

Für die Nutzung der Vereinshütten gilt die Corona 2G-Plus-Regel: die Nutzung wird auf geimpfte und genesene Personen beschränkt, die einen aktuellen Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
Bei Schülerinnen und Schülern reicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die Teilnahme an verbindlichen Tests in der Schule aus. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Als verantwortliche Person gilt derjenige, der die Nutzung beim Hüttenwart anmeldet.
Die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Für Fragen steht euch der Vorstand gerne zur Verfügung: info@skisport-erfurt.de